E-Rechnung in Frankreich
Frankreich führt die E-Rechnungspflicht im B2B seit dem 1. September 2026 in zwei Stufen ein, beim Versand nach Unternehmensgröße gestaffelt.
| Datum | Wer ist betroffen | Was gilt |
|---|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle inländischen B2B-Unternehmen | Empfangspflicht für E-Rechnungen |
| 1. Januar 2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz des Vorjahres | Versandpflicht, Stufe 1 |
| 1. Januar 2028 | Alle übrigen inländischen B2B-Umsätze | Versandpflicht, Stufe 2 |
| 1. Juli 2030 | Grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU | Verpflichtende E-Rechnung im Rahmen der ViDA-Meldepflichten |
Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für den reinen Empfang gab es keine Übergangsfrist.
Die Versandpflicht gilt gestaffelt nach Umsatz. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz des Vorjahres E-Rechnungen versenden, ab dem 1. Januar 2028 gilt das für alle übrigen inländischen B2B-Umsätze.
Pflicht ist die strukturierte Rechnung nach der Norm EN 16931. Verbreitete Profile sind XRechnung und ZUGFeRD ab dem Profil EN 16931, Factur-X und Peppol BIS Billing. Sie bauen auf den beiden Syntaxen UBL und CII auf. Ein PDF ohne eingebetteten strukturierten Datensatz erfüllt die Anforderung an das strukturierte Format nicht.
Gesetzlich ist bisher kein bestimmter Übermittlungsweg vorgeschrieben. Peppol ist ein zugelassener Weg. Andere Kanäle sind möglich, sofern das Format der Norm entspricht und beide Seiten den Weg akzeptieren. EDI-Verfahren bleiben unter Bedingungen auch über 2028 hinaus nutzbar.
Strukturierte E-Rechnungen müssen acht Jahre aufbewahrt werden. Die Frist wurde 2025 von zehn auf acht Jahre gesenkt.
Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung besteht seit dem 27. November 2020. Die Empfangspflicht der Verwaltung lief früher an, auf Bundesebene ab 2018, auf Landes- und kommunaler Ebene ab 2020.
Für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung gilt das Format XRechnung.
Rechnungen an die Verwaltung werden über die Leitweg-ID adressiert. Sie gilt nur für die öffentliche Verwaltung im B2G-Bereich, nicht für B2B.
Die Einreichung läuft über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) und über OZG-RE.
Der Bund nimmt E-Rechnungen über Peppol entgegen. Bei den Ländern ist die Unterstützung uneinheitlich, weil jedes Land seinen Rechnungseingang selbst organisiert. Einige Länder sind über die Bundesplattform OZG-RE erreichbar, andere betreiben eigene Landesportale. Eine aktuelle Übersicht je Bundesland führt das Beschaffungsamt des BMI.
Für Ihre Software ergeben sich zwei Aufgaben. Das Empfangen und Verarbeiten strukturierter E-Rechnungen nach EN 16931 muss seit 2025 funktionieren.
Das Erzeugen und Versenden wird mit den Stufen 2027 und 2028 für Ihre Kunden zur Pflicht. Wenn Sie den vollständigen Rechnungsfluss abbilden, kann das ein starkes Verkaufsargument gegenüber Anbietern sein, die nur empfangen können.
Für den Weg ins Peppol-Netzwerk können Sie entweder einen eigenen Peppol Access Point aufbauen oder einen zertifizierten Access Point, wie InvoiceRails, einbinden. Welcher Weg der bessere ist, hängt von Ihren Ressourcen und Ihrer Planung ab.
Frankreich führt die E-Rechnungspflicht im B2B seit dem 1. September 2026 in zwei Stufen ein, beim Versand nach Unternehmensgröße gestaffelt.
Ein Peppol Access Point ist der Zugangspunkt, über den Rechnungen und andere Geschäftsdokumente in das Peppol-Netzwerk übermittelt und aus ihm zugestellt werden.
Peppol BIS Billing 3.0 ist die Spezifikation von OpenPeppol für Rechnungen und Rechnungskorrekturen im Peppol-Netzwerk. Sie ist eine Anwendungsspezifikation (CIUS) der europäischen Norm EN 16931.
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