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WISSEN · FACTSHEET

E-Rechnung in Deutschland

FactsheetLesezeit: ca. 4 Minuten

Fristen auf einen Blick

Datum Wer ist betroffen Was gilt
1. Januar 2025 Alle inländischen B2B-Unternehmen Empfangspflicht für E-Rechnungen
1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz des Vorjahres Versandpflicht, Stufe 1
1. Januar 2028 Alle übrigen inländischen B2B-Umsätze Versandpflicht, Stufe 2
1. Juli 2030 Grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU Verpflichtende E-Rechnung im Rahmen der ViDA-Meldepflichten

E-Rechnung B2B in Deutschland

Empfangspflicht

Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für den reinen Empfang gab es keine Übergangsfrist.

Versandpflicht

Die Versandpflicht gilt gestaffelt nach Umsatz. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz des Vorjahres E-Rechnungen versenden, ab dem 1. Januar 2028 gilt das für alle übrigen inländischen B2B-Umsätze.

Formate

Pflicht ist die strukturierte Rechnung nach der Norm EN 16931. Verbreitete Profile sind XRechnung und ZUGFeRD ab dem Profil EN 16931, Factur-X und Peppol BIS Billing. Sie bauen auf den beiden Syntaxen UBL und CII auf. Ein PDF ohne eingebetteten strukturierten Datensatz erfüllt die Anforderung an das strukturierte Format nicht.

Übermittlungswege

Gesetzlich ist bisher kein bestimmter Übermittlungsweg vorgeschrieben. Peppol ist ein zugelassener Weg. Andere Kanäle sind möglich, sofern das Format der Norm entspricht und beide Seiten den Weg akzeptieren. EDI-Verfahren bleiben unter Bedingungen auch über 2028 hinaus nutzbar.

Aufbewahrung

Strukturierte E-Rechnungen müssen acht Jahre aufbewahrt werden. Die Frist wurde 2025 von zehn auf acht Jahre gesenkt.

E-Rechnung im B2G in Deutschland

Ausstellungspflicht

Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung besteht seit dem 27. November 2020. Die Empfangspflicht der Verwaltung lief früher an, auf Bundesebene ab 2018, auf Landes- und kommunaler Ebene ab 2020.

Format

Für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung gilt das Format XRechnung.

Adressierung

Rechnungen an die Verwaltung werden über die Leitweg-ID adressiert. Sie gilt nur für die öffentliche Verwaltung im B2G-Bereich, nicht für B2B.

Portale

Die Einreichung läuft über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) und über OZG-RE.

Übermittlung

Der Bund nimmt E-Rechnungen über Peppol entgegen. Bei den Ländern ist die Unterstützung uneinheitlich, weil jedes Land seinen Rechnungseingang selbst organisiert. Einige Länder sind über die Bundesplattform OZG-RE erreichbar, andere betreiben eigene Landesportale. Eine aktuelle Übersicht je Bundesland führt das Beschaffungsamt des BMI.

Was bedeutet das für Sie als Software-Anbieter?

Für Ihre Software ergeben sich zwei Aufgaben. Das Empfangen und Verarbeiten strukturierter E-Rechnungen nach EN 16931 muss seit 2025 funktionieren.

Das Erzeugen und Versenden wird mit den Stufen 2027 und 2028 für Ihre Kunden zur Pflicht. Wenn Sie den vollständigen Rechnungsfluss abbilden, kann das ein starkes Verkaufsargument gegenüber Anbietern sein, die nur empfangen können.

Für den Weg ins Peppol-Netzwerk können Sie entweder einen eigenen Peppol Access Point aufbauen oder einen zertifizierten Access Point, wie InvoiceRails, einbinden. Welcher Weg der bessere ist, hängt von Ihren Ressourcen und Ihrer Planung ab.

Ausblick und Besonderheiten

  • Umsatzsteuer-Meldesystem: Ein Meldesystem ist angekündigt und in Diskussion, aber noch kein geltendes Recht.
  • XRechnung 4.0: Wird von der KoSIT erarbeitet.
  • Ausblick ViDA: Ab dem 1. Juli 2030 gilt in der EU eine verpflichtende E-Rechnung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze im Rahmen der Digital Reporting Requirements. Für deutsche Anbieter mit EU-Kunden ist das früh einzuplanen.
  • EN 16931 in der Fassung 2026: Die Fassung 2026 (EN 16931-1:2026) löst die Fassung von 2017 ab und erweitert das semantische Modell für B2B. Das Inkrafttreten kann sich je nach nationalem Normungsgremium unterscheiden.
  • Marktzahl: Rund 3,5 Millionen Rechtliche Einheiten in Deutschland, Berichtsjahr 2024 (Destatis, Statistisches Unternehmensregister).

Häufige Fragen

Ist Peppol in Deutschland Pflicht?
Nein. Der Gesetzgeber schreibt keinen bestimmten Übermittlungsweg vor. Peppol ist einer von mehreren zugelassenen Wegen. Entscheidend ist, dass das Format der Norm EN 16931 entspricht. Gegenüber dem E-Mail-Versand überträgt Peppol die Rechnung verschlüsselt und digital signiert über zertifizierte Access Points, sodass sich Absender und Inhalt eindeutig zuordnen lassen und Veränderungen auf dem Übertragungsweg auffallen.
Zählt für die 800.000-Euro-Schwelle nur der inländische Umsatz?
Für die Umsatzgrenze ist der Gesamtumsatz des Vorjahres maßgeblich. Die Versandpflicht ab dem 1. Januar 2027 betrifft Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz des Vorjahres.
Reicht ein PDF, um die Pflicht zu erfüllen?
Nein. Ein PDF allein erfüllt die Anforderungen an eine E-Rechnung im Sinne der strukturierten elektronischen Rechnung nicht. Erforderlich ist ein strukturiertes Format, das der Norm EN 16931 entspricht.

Zum Weiterlesen

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Was ist ein Peppol Access Point?
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Was ist ein Peppol Access Point?

Ein Peppol Access Point ist der Zugangspunkt, über den Rechnungen und andere Geschäftsdokumente in das Peppol-Netzwerk übermittelt und aus ihm zugestellt werden.

Was ist Peppol BIS Billing 3.0?
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Was ist Peppol BIS Billing 3.0?

Peppol BIS Billing 3.0 ist die Spezifikation von OpenPeppol für Rechnungen und Rechnungskorrekturen im Peppol-Netzwerk. Sie ist eine Anwendungsspezifikation (CIUS) der europäischen Norm EN 16931.

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